Sport: Schonung der Rasensportplätze bis 21. Januar verlängert
Witterungsbedingt weiterhin kein Trainings- oder Spielbetrieb auf Rasen möglich
Die Schonung und damit Sperrung aller Rasensportplätze im Bocholter Stadtgebiet wird bis zum 21. Januar 2024 verlängert. Auf den Sportplätzen darf weiterhin weder trainiert noch gespielt werden.
Aufgrund der Platzzustände und der schlechten Wetterprognose ist die Verlängerung der Sperrungen laut städtischer Sportverwaltung erforderlich, damit eine Beschädigung der Grasnarben verhindert werden kann, bevor der regelmäßige Spielbetrieb wieder beginnt.
Zur Unterstützung der Regionalligamannschaft des 1. FC Bocholt wird dem Verein - soweit auf Grundlage der Witterung und des Platzzustandes vertretbar - stadtseitig der aktuell und künftig nicht mehr in regelmäßiger Nutzung befindliche Rasenplatz "Am Kaisergarten" (ehem. SC 26 Bocholt) für den Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt.
Kunstrasen- und Tennenplätze sind von der Sperrung nicht betroffen.