Bürgerentscheid: Unterkunft für geflüchtete Menschen im Stadtteil Biemenhorst kann errichtet werden
Bocholter Bürgerinnen und Bürger haben abgestimmt // 66 % für Standort "Takenkamp", 34 % dagegen // Stimmbeteiligung bei 39 %
Im Bocholter Stadtteil Biemenhorst kann auf dem städtischen Grundstück "Auf dem Takenkamp" eine Unterkunft für geflüchtete Menschen errichtet werden. Das haben Bocholter Bürgerinnen und Bürger im Zuge eines Bürgerentscheids am Sonntag mehrheitlich so entschieden. Rund 22.600 Bürgerinnen und Bürger nahmen am Bürgerentscheid teil. Das entspricht einer Stimmbeteiligung von fast 39 %.
Folgen
Damit hat der Beschluss des Bocholter Stadtrates aus März 2023, der das Grundstück für die Unterbringung von 250 Personen in mobilen Wohnunterkünften bis längstens Ende 2027 vorsieht, weiter Bestand. Anschließend soll das Grundstück für Wohnbebauung genutzt werden.
Bürgermeister Thomas Kerkhoff gab das vorläufige Ergebnis des Bürgerentscheids, das durch den Stadtrat am kommenden Mittwoch festgestellt werden muss, am Abend unmittelbar nach der Auszählung bekannt.
14.892 Bürgerinnen und Bürger (66%) stimmten gegen das Begehren, im Umkehrschluss also für die Errichtung einer Unterkunft am Standort "Auf dem Takenkamp".
7.629 Bürgerinnen und Bürger (34%) stimmten gegen das Vorhaben, am Standort "Auf dem Takenkamp" eine Unterkunft für Geflüchtete zu errichten.
71 Stimmen waren ungültig.
Das Gesamtergebnis und die Ergebnisse aufgeschlüsselt nach Stimmbezirken sind auf dem städtischen Webportal unter www.bocholt.de/buergerentscheid veröffentlicht.
Kontext
Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen steht die Stadt Bocholt, wie andere Kommunen auch, unter Handlungsdruck, ausreichend Kapazitäten für die Unterbringung Geflüchteter aufzubauen, um ihrer Unterbringungsverpflichtung nachkommen zu können. Zum Bürgerentscheid bezüglich des Standorts "Auf dem Takenkamp" war es gekommen, nachdem eine Bürgerinitiative zuvor ein Bürgerbegehren angestoßen hatte, das sich gegen den Bau der Unterkunft an diesem Standort richtete.