Gemeinsam für besseren Jugendschutz auf der Bocholter Kirmes
Stadt Bocholt weist auf Jugendschutzgesetz hin // Auch Eltern gefordert
Am Donnerstag startet sie: die Bocholter Jubiläumskirmes. Viele Kinder und Jugendliche fiebern diesem besonderen Ereignis aufgeregt entgegen. Eltern von Jugendlichen sollten in diesen Tagen in diesem Zusammenhang ein wichtiges Thema ansprechen: den Konsum von Alkohol und die damit einhergehende Suchtgefahr.
Nach zwei Jahren massiver Einschränkungen durch die Corona Pandemie, freuen sich vor allem Jugendliche, auf der Bocholter Kirmes ausgelassen mit ihren Freunden feiern zu können. Zudem ist es für viele Jugendliche auch der erste Kontakt zu alkoholischen Getränken. Dieses Zusammenspiel aus langen Entbehrungen und hohem Alkoholkonsum kann bei jungen Feiernden schnell zur Überforderung bis hin zu gesundheitsgefährdenden Situationen führen.
Vor diesem Hintergrund sind Eltern besonders gefordert, mit ihren Kindern über den Konsum von Alkohol sowie Suchtgefahren sprechen, denn Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. Oft ist ihnen nicht bekannt, dass Alkoholkonsum erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichtet, da sie sich noch im Wachstum befinden.
Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden dürfen, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. Für andere alkoholische Getränke wie z.B. Spirituosen gilt sogar: Erst ab 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.
Erwachsene, Gastwirte und Gewerbetreibende sind aufgefordert, sich zum Schutz der Jugendlichen für die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzusetzen.
Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport fordert gleichzeitig alle Eltern auf, auch während der Kirmestage ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Die wichtigsten Eckpunkte des Jugendschutzgesetzes:
- Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Alkohol nicht gestattet.
- Ab 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Wein, Sekt und Bier erlaubt.
- Andere alkoholische Getränke wie Schnäpse, Liköre und Alkopops sowie sämtliche Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. 16- und 17-jährigen Jugendlichen ist die Anwesenheit ohne Begleitung bis 24 Uhr erlaubt.