Höhere Zuschüsse für Begegnungen mit Partnerstädten
Rat ändert Richtlinien // Neu: Förderungen auch für Austausch mit Niederlande
Als Europastadt an der deutsch-niederländischen Grenze pflegt Bocholt eine rege Völkerverständigung. Die Stadt unterhält Beziehungen zu fünf Partner- und zwei befreundeten Städten sowie zu den niederländischen Nachbarkommunen über das deutsch-niederländische Netzwerk "Grenzhoppers". In der letzten Sitzung beschloss die Stadtverordnetenversammlung zum 1. Juni 2023 höhere Zuschüsse für Begegnungen mit diesen Städten.
Die bisherigen Zuschussrichtlinien für Reisen in die befreundeten und Partnerstädte wurden in den 1980-er Jahren eingeführt. Die Beträge der städtischen Zuschüsse für diese Reisen haben sich seitdem in der Höhe nicht geändert, sondern wurden nur bei der Euroumstellung angepasst.
Zuschüsse für Begegnungen mit den Niederlanden
Mit den neuen Zuschussrichtlinien für Reisen in die befreundeten und Partnerstädte wurden die Zuschussbeträge im Hinblick auf die gestiegenen Kosten und Inflation erhöht. Gleichzeitig ist eine Staffelung der Förderung eingeführt worden, um die unterschiedlichen Entfernungen zu den befreundeten und Partnerstädten zu berücksichtigen. Ergänzt wurde die neue Richtlinie um die Förderung der Begegnungen mit den niederländischen Nachbarkommunen des deutsch-niederländischen Netzwerk "Grenzhoppers".
Anspruch auf die Förderung
Zuschüsse werden einmal pro Jahr an natürliche Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Europastadt Bocholt haben, gewährt. Personen, die nicht ihren Wohnsitz in Bocholt haben, erhalten Zuschüsse nur als Mitglieder in Bocholter Vereinen, Verbänden, Institutionen sowie sonstigen Organisationen und Gruppen mit einer bestimmten Interessenlage. Auch Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder Studierende können Zuschüsse erhalten. Zuschüsse sind davon abhängig, ob eine Begegnung durchgeführt wird. Rein touristische Reisen werden nicht gefördert.
Fördersätze für Einzelpersonen
Bürgerinnen und Bürger, die die belgische Partnerstadt Bocholt oder eine der niederländischen Nachbargemeinden besuchen, erhalten künftig 50 Euro anstelle von 25 Euro pro Person. Für Reisen in die Städte Aurillac und Arpajon-sur-Cère (Frankreich), Rossendale (Großbritannien), Akmene (Litauen) und Vlora (Albanien) gibt die Stadt eine Summe in Höhe von100 Euro pro Person. Besucherinnen und Besucher nach Wuxi (China) bekommen auf Antrag 200 Euro pro Person.
Zuschüsse für Buskosten
Die Zuschüsse für Gruppen ab zehn Personen, die z. B. mit einem Bus in die befreundeten bzw. Partnerstädte fahren, wurden ebenfalls erhöht. Für einen Besuch in den niederländischen Nachbargemeinden erhalten Gruppen maximal einen Reisekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro. 500 Euro werden bei Reisen nach Belgisch-Bocholt gezahlt. Für Fahrten nach Aurillac, Arpajon-sur-Cère und Rossendale können maximal 1.500 Euro beantragt werden. Der Zuschuss für Besuche in der litauischen Partnerstadt Akmene, in der albanischen Stadt Vlora oder der mit Bocholt befreundeten chinesischen Stadt Wuxi beträgt maximal 2.000 Euro.
Würdigung des Ehrenamts
Die Stadt Bocholt setzt mit den erhöhten Zuschüssen für Bocholter Gruppen und Privatpersonen einen Anreiz für die Durchführung der durch Corona "heruntergefahrenen" partnerschaftlichen Begegnungen. Gleichzeitig möchte sie mit dieser finanziellen Unterstützung das hohe ehrenamtliche Engagement, das die Bürgerinnen und Bürger in die partnerschaftlichen Begegnungen investieren, würdigen.
Anträge und Auskünfte
Fragen und die Beantragung von Fördermitteln nach den neuen Zuschussrichtlinien beantwortet die Europabeauftragte der Stadt Bocholt, Petra Taubach, unter Tel. 02871 953-1286 oder E-Mail petra.taubach(at)bocholt(dot)de. Taubach empfiehlt Gruppen, sich vor einer Reise in eine der befreundeten oder Partnerstädte zu den Antragsformalitäten beraten zu lassen.