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 Abgrenzung zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Abgrenzung zur Änderung des Flächennutzungsplanes
11. Januar 2023Bauleitpläne

113. Änderung des Flächennutzungsplanes Freizeitbad Bahia (B-Plan NW 26)

Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die vierte öffentliche Auslegung im Rahmen  

der 113. Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 210 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen  

(hier: Abbildung, s. separate Datei)  

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.10.2019 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den o.g. Bereich bereits endgültig festgestellt. Die entsprechende Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Münster konnte jedoch nicht eingeholt werden. Durch die Bezirksregierung Münster wurden Verletzungen von Rechtsvorschriften festgestellt. Die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde somit versagt.  

Die Planunterlagen wurden hinsichtlich der gerügten Belange überarbeitet. Die öffentliche Auslegung wurde daher im Zeitraum vom 25.10.2021 bis 03.12.2021 zum dritten Mal durchgeführt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.10.2019 ist mit der erneuten Beschlussfassung aufzuheben.  

Aufgrund der geänderten Rechtslage hinsichtlich der Thematik Geruchsimmssionen und der Thematik Artenschutz wurden die Planunterlagen erneut überarbeitet. Dadurch wurde eine weitere öffentliche Auslegung notwendig. Der Entwurf der 113. Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 210 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen wird daher zum vierten Mal öffentlich ausgelegt.  

Der Entwurf der 113. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt vom 23.01.2023 bis einschließlich 24.02.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Offenlegung erfolgt während der Auslegungszeiten bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt.  

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen abgegeben werden.
Kontaktdaten: Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung(at)mail.bocholt(dot)de
Telefon: 02871/953-421 (Herr Scholt)
Fax: 02871/953-385

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.  

Ferner wird daraufhin gewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.

Offengelegt werden:
- die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und der Begründung einschließlich Umweltbericht von Juni 2021
- die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:  

I. Begründung einschließlich Umweltbericht von Juni 2021 zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.  

Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen.  

II. Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes:

1. Geräuschemissionen und -immissionen (TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Essen, 25.11.2016)
Thema: Prognostizierung und Beurteilung der Geräuschemissionen und -immissionen durch das Freizeitbad einschließlich des erweiterten Parkplatzes
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit
2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Froehlich und Sporbeck GmbH & Co. KG, Bochum, 25.01.2017) Thema: Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere
3. Stellplatzerweiterung Freizeitbad BAHIA, Versickerungsuntersuchung (Dr. Schleicher und Partner, Ingenieurgesellschaft, Gronau, 17.09.2018)
Thema: Prüfung der Versickerungseignung des Untergrundes
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Wasser
4. Geruchsgutachten (Richters & Hüls, Abfallwirtschaft und Immissionsschutz, Ahaus, 07.04.2021) Thema: Beurteilung der Geruchsimmissionen aufgrund der umliegenden Tierhaltungsbetriebe Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Luft, Mensch und seine Gesundheit  

III. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
1. Stellungnahmen der Stadt Bocholt vom 20.05.2016/03.04.2018 und 19.08.2019 (GB Altlasten), 23.05.2016/ 09.04.2018 und 01.08.2019 (FB öffentliche Ordnung), 30.05.2016, 31.05.2016 und 09.04.2018 (GB Stadtgrün), 06.04.2018 und 05.08.2019 (Wasserwirtschaft)
Themen: Entwässerung, Altlasten, Kampfmittelbelastung, Stadtgrün, Abfallentsorgung
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Wasser, Boden, Pflanzen
2. Stellungnahmen des Entsorgungs- und Servicebetriebs (ESB) vom 24.05.2016, 04.04.2018 und 02.08.2019
Themen: Stadtentwässerung, Abfallentsorgung
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Wasser, Boden, sonstige Sachgüter
3. Stellungnahme der Thyssengas GmbH vom 30.05.2016
Themen: Notwendigkeit von archäologischen Voruntersuchungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Kulturgüter
4. Stellungnahmen der Bocholter Energie und Wasserversorgung GmbH (BEW) vom 31.05.2016 und 06.08.2019
Themen: Versorgungsanlagen und -leitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
5. Stellungnahmen des Wasser- und Bodenverbandes Holtwicker Back vom 01.06.2016 und 02.09.2019
Themen: Beeinträchtigung des Holtwicker Baches
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Wasser
6. Stellungnahmen der Bezirksregierung Münster Dezernat 53, Anlagenbezogener Immissionsschutz, vom 02.06.2016, 11.04.2018 und 28.08.2019 Themen: Einhaltung des Immissionsschutzes Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit
7. Stellungnahme des LWL-Archäologie Westfalen vom 06.06.2016
Themen: Notwendigkeit von archäologischen Voruntersuchungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Kulturgüter
8. Stellungnahmen des Kreises Borken vom 23.06.2016, 02.05.2018 und 30.08.2019
Themen: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Wasserwirtschaft
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Wasser, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
9. Stellungnahmen der Westnetz GmbH/ innogy Netze Deutschland GmbH vom 14.06.2016 und 13.08.2019
Themen: Bestand von Versorgungsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
10. Stellungnahmen der Unitymedia NRW GmbH vom 15.06.2016, 15.06.2018 und 27.08.2019
Themen: Bestand von Telekommunikationsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
11. Stellungnahmen des Landesbetriebes Wald und Holz vom 17.06.2016, 05.07.2018 und 04.09.2021
Themen: Umwandlung der Wallhecke
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Wasser, Boden, Pflanzen
12. Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW vom 21.06.2016, 23.04.2018 und 16.09.2019
Themen: Inanspruchnahme von Landwirtschaftlichen Flächen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Fläche
13. Stellungnahmen der Deutschen Telekom vom 23.06.2016, 13.04.2018 und 29.08.2019
Themen: Bestand von Telekommunikationsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Schutzgüter    

Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I - III.  

Auslegungszeiten:
vormittags: montags, mittwochs, donnerstags, freitags   von 08.00 - 12.30 Uhr
nachmittags: montags, mittwochs, donnerstags               von 14.00 - 17.00 Uhr    

Hinweise zur Einsichtnahme während der COVID-19-Pandemie: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter https://www.bocholt.de/rathaus/bekanntmachungen verfügbar. Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch empfehlenswert. Die Terminvereinbarung ist bei Herrn Buschmann unter 02871-953-153 oder jan.buschmann(at)bocholt(dot)de möglich.  

Bocholt, den 11.01.2023                                                                                                                 
Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat  

 Abgrenzung zur Änderung des Flächennutzungsplanes
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