Änderung des Bebauungsplanes 8-7, Händelstraße
Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.
Bekanntmachung der Stadt Bocholt
über die öffentliche Auslegung im Rahmen
der 3. Änderung des Bebauungsplanes 8-7 im Bereich der Händelstraße, östlich der Liegenschaften Händelstraße Hausnr. 12 (Flurstück Nr. 29) und westlich der Händelstraße Hausnr. 9 (Flurstück Nr. 148) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 11.05.2022 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes 8-7 im Bereich der Händelstraße, östlich der Liegenschaften Händelstraße Hausnr. 12 (Flurstück Nr. 29) und westlich der Händelstraße Hausnr. 9 (Flurstück Nr. 148) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:
- Schaffung von Baurechten für die Überbauung der öffentlichen Erschließungsstraße.
Die frühzeitigen Beteiligungsschritte sind inzwischen abgeschlossen. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes ist nunmehr öffentlich auszulegen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Der Entwurf zum Bebauungsplan mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt vom 20.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Offenlegung erfolgt während der Auslegungszeiten bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
Während der Auslegungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen abgegeben werden.
Kontaktdaten:
Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung(at)bocholt(dot)de
Telefon: 02871-953-793 (Frau Overkamp)
Fax: 02871-953-385
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
Auslegungszeiten:
vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 08.00 - 12.30 Uhr
nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags von 14.00 - 17.00 Uhr
Hinweise zur Einsichtnahme während der COVID-19-Pandemie: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter https://www.bocholt.de/rathaus/bekanntmachungen verfügbar.
Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch empfehlenswert. Die Terminvereinbarung ist unter 02871-953-153 oder jan.buschmann(at)bocholt(dot)de (Herr Buschmann) möglich.
Bocholt, den 09.01.2023
Der Bürgermeister
In Vertretung
Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat