Änderung des Bebauungsplanes 7-N2, Elsenpass
Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.
Bekanntmachung der Stadt Bocholt
über die Einleitung der 17. Änderung des Bebauungsplans 7-N2 im Bereich des Elsenpasses 2 und 4 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplans
und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit.
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 23.03.2022 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 17. Änderung des Bebauungsplans 7-N2 im Bereich des Elsenpasses 2 und 4 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplans mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:
• Schaffung von Wohnbauflächen
• Erweiterung des Angebots von Kindertagesbetreuung
• Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen
Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Des Weiteren wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 20.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023 Gelegenheit gegeben, sich bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt während der Auslegungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.
Kontaktdaten:
Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung(at)bocholt(dot)de
Telefon: 02871-953-391 (Frau Cox)
Fax: 02871/953 385
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ebenfalls nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der öffentlichen Auslegung können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.
Auslegungszeiten:
vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 08.00 - 12.30 Uhr
nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags von 14.00 - 17.00 Uhr
Hinweise zur Einsichtnahme während der COVID-19-Pandemie: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter https://www.bocholt.de/rathaus/bekanntmachungen verfügbar.
Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch empfehlenswert. Die Terminvereinbarung ist unter 02871-953-153 oder jan.buschmann(at)bocholt(dot)de (Herr Buschmann) möglich.
Bocholt, den 09.01.2023
Der Bürgermeister
In Vertretung
Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat