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 Abgrenzung des Bebauuungsplanes 2-4, 3. Änderungsplan
Abgrenzung des Bebauuungsplanes 2-4, 3. Änderungsplan
11. Januar 2023Bauleitpläne

Änderung des Bebauungsplanes 2-4, 3. Änderung Öwerhook

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.

Bekanntmachung der Stadt Bocholt  

über die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-4 für den Bereich des Grundstückes Öwerhook 58 (Gemarkung Biemenhorst, Flur 5, Flurstück 767) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)  

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.  

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 07.12.2022 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-4 für den Bereich des Grundstückes Öwerhook 58 (Gemarkung Biemenhorst, Flur 5, Flurstück 767) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:
- Erweiterung des vorhandenen Baufensters in südlicher Richtung zur Anpassung der vorhandenen verbindlichen Bauleitplanung an den Bauwunsch des Eigentümers  

Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.  

Des Weiteren wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.  

Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.01.2023 bis einschließlich 27.02.2023 Gelegenheit gegeben, sich bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt während der Auslegungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.  

Kontaktdaten:
Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung(at)bocholt(dot)de
Telefon: 02871/953-421 (Herr Scholt)
Fax: 02871/953 385

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.  

Hinweis:
Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ebenfalls nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der öffentlichen Auslegung können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.  

Auslegungszeiten:
vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags        von 08.00 - 12.30 Uhr
nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                     von 14.00 - 17.00 Uhr  

Hinweise zur Einsichtnahme während der COVID-19-Pandemie: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter https://www.bocholt.de/rathaus/bekanntmachungen verfügbar.  

Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch empfehlenswert. Die Terminvereinbarung ist unter 02871-953-153 oder jan.buschmann(at)bocholt(dot)de (Herr Buschmann) möglich.          

Bocholt, den 12.01.2023

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

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