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Leistungen

Mietspiegel

Stadt Bocholt

Der Bocholter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Bocholt wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessensvertreterinnen und Vertretern der Vermieter- und Mieterseite in der Stadt Bocholt anerkannt. Er genügt damit den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d Abs. 1 BGB) gestellt werden.

Kurztext

Die dem Mietspiegel 2022 zugrunde liegenden Daten wurden von der InWIS Forschung & Beratung GmbH, Bochum, im Rahmen einer repräsentativen Vermieterbefragung (Vollerhebung) zum Stand Mai 2021 ermittelt. Die relevanten wohnwertbestimmenden Merkmale - Art, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage - wurden mithilfe eines Fragebogens bzw. mittels Datenträgeraustausch bei den Vermietern erhoben.

Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte wurden auf der Grundlage einer repräsentativen Vermieterbefragung (Stichprobe) zum Stand Mai 2023 fortgeschrieben. Die der Fortschreibung zugrunde liegenden Daten wurden von der Neitzel Consultants GmbH, Witten, erhoben. Relevant für die Auswertungen waren dabei jeweils Mieten der Wohnungen, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder von Erhöhungen nach §560 BGB abgesehen, geändert worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB). Der qualifizierte Mietspiegel gilt seit dem 01.01.2024.

Die Dokumentation zur Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels steht Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung:  Dokumentation zur Fortschreibung des Bocholter Mietspiegel.

Einen Mietspiegel für gewerblich genutzte Immobilien gibt es nicht. Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft Bocholt kann zu den durchschnittlichen Mieten in diesem Bereich Auskünfte geben.

Formulare