Führungszeugnis
Quelle: Stadt Bocholt
Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind für:
- private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber)
oder - Behörden (sogenanntes "behördliches Führungszeugnis", auch "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde").
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
- einfache Führungszeugnisse
und - erweiterte Führungszeugnisse
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.
Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
Terminvereinbarung im Bürgerbüro unter https://termine.bocholt.de
Voraussetzungen
- Sie wohnen in Bocholt und sind hier gemeldet.
Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich in Bocholt auf.
- Mindestalter: 14 Jahre
Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
- Persönliche Antragstellung
Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
- ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union für ein europäisches Führungszeugnis
- Für den Online-Antrag unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Hierfür benötigen Sie:
-
- Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software (z.B. die AusweisApp2)
- Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Führungszeugnis (online, persönlich)
- Online-Abwicklung: Zur Authentifizierung ist Ihr Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig online unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
- Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
- Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
- Personalausweis oder Reisepass
- Für ein behördliches Führungszeugnis
- Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
- Für ein erweitertes Führungszeugnis
- schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle
Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
- 13,00 Euro
- In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter Formulare)
Bearbeitungsdauer
- Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
- Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung
Formulare
Merkblatt - hier klicken
Rechtsgrundlage(n)
Führungszeugnis online beantragen
Wenn Sie bereits den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Onlineausweisfunktion besitzen, können Sie das Führungszeugnis auch ganz einfach online auf der Seite des Bundesamtes für Justiz beantragen.