Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie Bocholt (FRB)
Die Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie Bocholt ist das Ausbildungszentrum vieler Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Münsterland, Ruhrgebiet und am Niederrhein. Das Dozententeam der Feuerwehrschule und der staatlich anerkannten Berufsfachschule für den Rettungsdienst garantiert eine hoch qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung im Brandschutz und im Rettungsdienst.
Kundinnen und Kunden bekommen ein breites Bildungsspektrum in der feuerwehrtechnischen- und rettungsdienstlichen Grundausbildung, außerdem in der Führungs- und Leitungskräfteausbildung.
Durch die Zertifizierung als Ausbildungsstätte fördert die Akademie eine international anerkannte und strukturierte Ausbildung des Rettungsdienstpersonals.
Wir bieten:
- Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 1.2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
- Ausbildung zur Truppführerin bzw. zum Truppführer als Blockausbildung
- Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer
- Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter
- Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter
- Ausbildung zur Praxisanleiterin bzw. zum Praxisanleiter
- Fortbildungen im Rettungsdienst
Ausbildung Brandschutz
Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1.2-FEU des feuerwehrtechnischen Dienst
Die Feuerwehr- u. Rettungsakademie Bocholt bietet eine Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1.2-FEU des feuerwehrtechnischen Dienstes gemäß VAP1.2-Feu (ehemals mittleren Dienst). Die Ausbildung erstreckt sich über 18 Monate und gliedert sich in folgende Abschnitte:
Ausbildungsabschnitt 1
Grundausbildung, Atemschutzgeräteträger, Maschinisten Ausbildung, Gerätewart Lehrgang, Motorkettensägeführer Lehrgang nach GUV und ABC Einsatz.
Es wird praxisnah ausgebildet. Zur Erreichung dieses Zieles wird in der Atemschutzausbildung eine realitätsnahe Ausbildung mit Wärmeerfahrung, Flash Over-Training und einem taktischem Training durchgeführt.
Ausbildungsabschnitt 2
In diesem Ausbildungsblock erfolgt die Ausbildung zur Rettungssanitäterin und zum Rettungssanitäter.
Ausbildungsabschnitt 3
Hier wird das erlernte Wissen der Feuerwehrausbildung vertieft. Zusätzlich werden in diesem Teil die Lehrgänge Drehleiter-Maschinistin bzw. Drehleiter-Maschinist und Absturzsicherung durchgeführt.
Ausbildungsabschnitte 4 und 5
Hier wird das gesamte gesammelte Wissen in die Praxis umgesetzt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer leisten ein "Wachpraktikum" auf einer Dienstgruppe der Feuerwehr ab. Sie werden im Einsatzdienst eingesetzt.
Ausbildungsabschnitt 6
In diesem letzten und entscheidenden Abschnitt werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Laufbahnprüfung vorbereitet, um die Laufbahnprüfung erfolgreich abzulegen.
Während der gesamten Ausbildung wird auf eine praxisnahe Ausbildung großen Wert gelegt, so dass nach der Laufbahnprüfung der Wachalltag und die Einsätze einer Feuer- und Rettungswache von den Absolventinnen und Absolventen beherrscht werden.
Ausbildung zum Truppführer als Blockausbildung
Die Akademie bietet den Truppführerinnen bzw. Truppführer-Lehrgang als 60-stündige Ausbildung an.
Es wird ein E-Learning Modul in den Rechtsgrundlagen angewendet. Ein kompletter Samstag sowie die darauf folgende Woche - von montags bis freitags - bilden die geforderten Ausbildungsinhalte ab. Im Lehrgang ist zudem die empfohlene Ausbildung in einer Realbrandübungsanlage enthalten. Mehr erfahren.
Ausbildung zum Brandschutzhelferin bzw. Brandschutzhelfer und sonstige Lehrgänge
Auf Anfrage.
Fragen?
Rettungsdienst
Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
Lehrgangsvoraussetzungen
- Vollendung des 17.Lebensjahres
- Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, das nicht älter als drei Monate sein darf
- eine Erklärung, dass gegen den/die Teilnehmer/-in weder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren noch Strafverfahren anhängig und in den letzten fünf Jahren nicht durchgeführt worden ist
- eine Erste-Hilfe-Ausbildung, die nicht länger als ein Jahr zurückliegt
Ergänzungslehrgang zum Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (EP 1)
Lehrgangsvoraussetzungen
- Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Rettungsassistentin bzw. zum Rettungsassistenten
- mehr als 5-jährige Tätigkeit im Rettungsdienst (Stichtag Ausstellungsdatum der Rettungsassistentenurkunde)
Vollausbildung zum Notfallsanitäter
Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz ist,
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- im Fall einer Ausbildung
- an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1)
- der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
- eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
- im Rahmen eines Modellvorhabens an einer Hochschule (§ 7) der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.
- an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1)