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Neubaugebiet: Biemenhorst - Tenbrocks Land

Bewerbung möglich vom

15.11.2024 9:00 Uhr bis zum 13.12.2024 23:59 Uhr

Zur Online-Bewerbung

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Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bewerbung, zur Datenänderung und zur Rücknahme der Bewerbung finden Sie unter "Häufige Fragen" auf der Seite Bewerbungsverfahren.

Die Lage

Die Erschließung erfolgt vom Biemenhorster Weg über die neue Straße "Tenbrocks Land".

Die angebotenen Grundstücke liegen südlich der B67 und nördlich der Grünanlagen und der bereits vorhandenen Wohnbebauung "Heinrich-Hillermann-Weg" / "Julius-Vehorn-Weg", sowie der vorhandenen Bebauung am Biemenhorster Weg. Einkaufsmöglichkeiten für die tägliche Versorgung, Arztpraxen und eine Apotheke befinden sich in unmittelbarer Nähe im Zentrum von Biemenhorst. In der weiteren Umgebung finden sich eine Kita, die Biemenhorster Grundschule, ein Spielplatz, sowie der Verein SV Biemenhorst e.V.

Das Zentrum von Bocholt ist ca. 2,5 km entfernt.

Die nächste Haltestelle der Stadtbuslinie C4 befindet sich im Bereich des Bürgerzentrums an der Birkenallee.

Das Vorhaben

Bei dem Angebot handelt es sich um ein neu gebildetes Erbbaurecht. Das bedeutet es handelt sich nicht um Kaufgrundstücke.

Die Vermarktung erfolgt insofern für die Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen.  

Es werden in dem Baugebiet weitere Grundstücke vermarktet, diese sind aber nicht Teil des Angebotes.

Die zur Vermarktung stehenden Einzel- und Doppelhausgrundstücke sind im Lageplan entsprechend farblich (grün) dargestellt.

Grundstücksangebot:

  • 4 Grundstücke für Doppelhaushälften
  • 2 Grundstücke für Einfamilienhäuser

Erbbauzinsen und Nebenkosten

Einzelheiten zur Höhe der Erbbauzinsen, Nebenkosten und Erschließungskosten können Sie dem Exposé entnehmen.

Zulässige Haustypen

(Einzel- und Doppelhäuser, max. 2 Vollgeschosse)

zulässige_haustypen_biemenhorst

Über das Erbbaurecht

Klicken Sie hier, um das Video anzuzeigen.

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Klicken Sie hier, um das Video anzuzeigen.

Mit dem Erbbaurecht von der Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen, erhalten Sie das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten und für einen bestimmten Zeitraum zum Wohnen zu nutzen.

"Normalerweise" gehört zum Grundstück auch das aufstehende Gebäude. Beim Erbbaurecht wird zwischen dem Eigentum am Grundstück und am Gebäude unterschieden.

Die Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen bleibt Eigentümerin des Grundstückes (Erbbaurechtsgeberin) und Sie werden Eigentümer des Gebäudes/Wohnhauses (Erbbaurechtsnehmer).

Rechtlich wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt. Das Erbbaurecht ist damit ein sogenanntes grundstücksgleiches Recht. Für jedes Erbbaurecht wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Es entstehen dadurch zwei Grundbücher (Grundstück u. Erbbaurecht). Sie können ein Erbbaurecht verkaufen und vererben. Das Erbbaurecht wird durch einen notariellen Vertrag zwischen Erbbaurechtsnehmer und Erbbaurechtsgeber begründet.

Das Erbbaurecht kann - ebenso wie ein Grundstück - als Sicherheit zur Finanzierung Ihres Immobilienkredits belastet werden.


Haben Sie noch Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Weitere Informationen finden Sie hier.



Haben Sie noch Fragen zum Erbbaurecht?

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