Abendrealschule
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Sie möchten Ihren Abschluss neben dem Beruf nachholen? Dann können Sie den Bildungsgang Abendrealschule am Weiterbildungskolleg besuchen.
Folgende Abschlüsse können Sie erwerben:
- Hauptschulabschluss
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, verbunden sein kann.
Die Dauer des Bildungsgangs richtet sich nach den Vorkenntnissen (Abschluss und Bildungsstand). Es erfolgt eine Einstufung. Regelmäßig dauert die Abendrealschule zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen können Sie die Ausbildungsdauer um bis zu zwei Semester verkürzen. Die Unterrichtszeit umfasst wöchentlich 20 bis 22 Stunden.
Wenn Sie keinen Schulabschluss haben, müssen Sie im Regelfall einen Vorkurs besuchen. Das gilt auch, wenn Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichen, Sie keine Kenntnisse in der obligatorischen Fremdsprache besitzen oder die Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben.
Sie möchten Ihren Abschluss neben dem Beruf nachholen? Dann können Sie den Bildungsgang Abendrealschule am Weiterbildungskolleg besuchen.
Folgende Abschlüsse können Sie erwerben:
- Hauptschulabschluss
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, verbunden sein kann.
Die Dauer des Bildungsgangs richtet sich nach den Vorkenntnissen (Abschluss und Bildungsstand). Es erfolgt eine Einstufung. Regelmäßig dauert die Abendrealschule zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen können Sie die Ausbildungsdauer um bis zu zwei Semester verkürzen. Die Unterrichtszeit umfasst wöchentlich 20 bis 22 Stunden.
Wenn Sie keinen Schulabschluss haben, müssen Sie im Regelfall einen Vorkurs besuchen. Das gilt auch, wenn Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichen, Sie keine Kenntnisse in der obligatorischen Fremdsprache besitzen oder die Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben.
Kurztext
- An einem Weiterbildungskolleg anmelden: Bildungsgang Abendrealschule
- Für in der Regel jüngere Menschen ab Erreichen des 18. Lebensjahrs, die jeweils berufstätig sind oder eine mindestens sechsmonatige Berufstätigkeit bzw. als Berufstätigkeit anerkannte Tätigkeit nachweisen können und neben der Arbeit einen Abschluss der Sekundarstufe I nachträglich erwerben möchten.
- Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Je nach Abschluss und Bildungsstand dauert die Weiterbildung in der Regel zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen: Verkürzung um bis zu zwei Semester.
- Unterrichtszeit: wöchentlich 20 bis 22 Stunden
- An einem Weiterbildungskolleg anmelden: Bildungsgang Abendrealschule
- Für in der Regel jüngere Menschen ab Erreichen des 18. Lebensjahrs, die jeweils berufstätig sind oder eine mindestens sechsmonatige Berufstätigkeit bzw. als Berufstätigkeit anerkannte Tätigkeit nachweisen können und neben der Arbeit einen Abschluss der Sekundarstufe I nachträglich erwerben möchten.
- Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Je nach Abschluss und Bildungsstand dauert die Weiterbildung in der Regel zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen: Verkürzung um bis zu zwei Semester.
- Unterrichtszeit: wöchentlich 20 bis 22 Stunden
Voraussetzungen
Um den Bildungsgang Abendrealschule besuchen zu können, müssen Sie:
- eine Berufstätigkeit oder eine berufliche Vorerfahrung von mindestens sechs Monaten vorweisen.
- einen Hauptschulabschluss haben oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
- mindestens 17 Jahre alt sein (bei Eintritt in das 1. Semester).
Als Berufstätigkeit zählt auch:
- geringfügige Beschäftigung (mit Bezahlung)
- abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst
- Freiwilligendienst
- ggf. Bescheinigte Arbeitslosigkeit (anteilsmäßig)
- (angefangene) Ausbildung
- Führung eines eigenen Familienhaushaltes (mindestens 2 Personen)
- Kindererziehungszeit
- Pflege eines Angehörigen
Um den Bildungsgang Abendrealschule besuchen zu können, müssen Sie:
- eine Berufstätigkeit oder eine berufliche Vorerfahrung von mindestens sechs Monaten vorweisen.
- einen Hauptschulabschluss haben oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
- mindestens 17 Jahre alt sein (bei Eintritt in das 1. Semester).
Als Berufstätigkeit zählt auch:
- geringfügige Beschäftigung (mit Bezahlung)
- abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst
- Freiwilligendienst
- ggf. Bescheinigte Arbeitslosigkeit (anteilsmäßig)
- (angefangene) Ausbildung
- Führung eines eigenen Familienhaushaltes (mindestens 2 Personen)
- Kindererziehungszeit
- Pflege eines Angehörigen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme notwendig ist.
- Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme notwendig ist.
Bearbeitungsdauer
Fristen
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23. April 2021