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Leistungen

Personalausweis

Quelle: Stadt Bocholt

Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen.

Wann brauchen Sie einen Personalausweis?

Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.

In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:

  • Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung);
  • Bei unter 16jährigen bei einer geplanten Reise oder einem geplanten Ausflug in das Ausland, soweit dort keine Passpflicht besteht;
  • Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig;
  • Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel, weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben;
  • Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat.

Hinweis

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.

Auf Antrag der gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgerbüro.

Gültigkeit

  • bis 24 Jahre: sechs Jahre
  • ab 24 Jahre: zehn Jahre

Um einen Personalausweis zu beantragen, benötigen Sie einen Termin im Bürgerbüro.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Persönliches Erscheinen

  • Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.

  • Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter

  • Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.

  • Wohnsitz in Bocholt

  • Sie wohnen in Bocholt und sind hier gemeldet oder wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bocholt haben und sich hier wohnungslos aufhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles, biometrisches Passfoto
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Hier finden Sie ein Beispiel .

  • Ihr alter Personalausweis (falls vorhanden)
    Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.

  • Ihr Reisepass (falls vorhanden)
    Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
    • Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
    • Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben

  • Ggf. Geburtsurkunde oder Eheurkunde
    Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde mit, falls
    • Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
    • Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.

  • Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters und dessen Personaldokument (siehe unter "Formulare": "Zustimmung zum Antrag auf einen Personalausweis für mein Kind")
    • Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
    • Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Personalausweis beantragen.

Formulare

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

  • 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind

  • 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

Bearbeitungsdauer

Ca. 3 bis 4 Wochen

Im Einzelfall, insbesondere kurz vor den Hauptreisezeiten, kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen. Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

www.personalausweisportal.de