Öffentliche Ausschreibungen
Aktuelle Ausschreibungen
Gesetze und Normen
Die Stadt Bocholt ist eine öffentliche Auftraggeberin und muss daher bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen sowie bei der Erteilung von Konzessionen Vorschriften des Vergaberechts beachten.
Unter "Vergaberecht" ist die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften zu verstehen, die dem Staat, seinen Behörden und Einrichtungen eine bestimmte Vorgehensweise beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben.
Es wird auf https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/vergaberecht-informationen-fuer-die-wirtschaft verwiesen.
Unterhalb des europäischen Schwellenwertes, also für nationale Vergaben, gilt die Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB Teil A und B). Für Leistungen, die nicht Bauleistung sind, gilt die Unterschwellenvergabeordnung.
Die Stadt Bocholt hat für die Bau- sowie den Liefer- bzw. Dienstleistungen Bewerbungsbedingungen und zusätzliche Vertragsbedingungen erlassen. Abrufbar sind die aktuellen Textfassungen in den nachstehenden Rubriken:
Bauleistungen:
Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird. Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthält die allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, Teil B betrifft die Ausführung von Bauleistungen.
- Hier finden Sie die Bewerbungsbedingungen.
- Darüber hinaus werden diese allgemeinen Bestimmungen u.a. durch zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Bocholt ergänzt.
Liefer- bzw. Dienstleistungen:
Leistungen im Sinne der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sind alle Lieferungen und Leistungen, die nicht Bauleistungen (s.o.) sind. Die UVgO regelt das Wettbewerbsverfahren.
Weiterhin gilt für die Ausführung der Leistung Teil B der Vergabeordnung für Leistungen (VOL Teil B).
Hier gelangen Sie zu den städtischen Bedingungen:
Schwellenwerte:
Erreichen oder übersteigen sie den in der Vergabeverordnung festgesetzten Schwellenwert, wird ein europäisches Vergabeverfahren durchgeführt.
Es gelten folgende Nettoschwellenwerte:
VOB-Vergaben: 5.538.000 Euro netto
VOL-/VOF-Vergaben: 221.000 Euro netto
Europaweite Ausschreibungen sind zusätzlich im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Beschaffungsabsichten und vergebene Aufträge
Neben der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) sieht auch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) so genannte Ex-ante und Ex-post Regelungen vor, um den Vergabegrundsatz des fairen Wettbewerbs zu entsprechen.
Die Textfassungen der Gesetze und Normen können unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/vergaberecht-informationen-fuer-die-wirtschaft abgerufen werden. Diese Normen haben zur Folge, dass der öffentliche Auftraggeber Beschaffungsabsichten vorab (Ex-ante) öffentlich darzulegen hat.
Diese werden in der Rubrik Öffentliche Ausschreibungen veröffentlicht.
Darüber hinaus hat der Auftraggeber die wesentlichen Daten des Vergabeverfahrens zu veröffentlichen. Aufgrund der unterschiedlichen Normlage erfolgt die Darstellung der vergebenen Aufträge in zwei Listen.
Maßnahmen nach dem Investitionsförderungsgesetz NRW (Konjunkturpaket II)
Zuwendungszweck der Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II (KP II) ist die Förderung zusätzlicher Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur.
Gemäß den Förderbestimmungen ist auf die finanzielle Beteiligung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des InvföG hinzuweisen: