Straßen und Hausnummern
Hausnummernvergabe: Mehr als nur eine Zahl
Neben dem Straßennamen ist die Hausnummer ein wichtiger Bestandteil der Lagebezeichnung einer Liegenschaft (bebautes Grundstück). Die Hausnummernvergabe erfolgt im Zuge eines Bauantrages. Bei der Bezeichnung der Grundstücke einer Gemeinde nach Straßen und Hausnummern handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Aufgabe.
Diese dient dem Zweck, die einzelnen Grundstücke in einer verständlichen Weise zu kennzeichnen. Sie hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, die Polizei und das Rettungswesen, sowie die Postzustellung und die Erreichbarkeit der Anwohner.
Hinweise zur Anbringung von Hausnummern
Rechtsgrundlagen
Straßenbenennung:
Die Bezirksausschüsse entscheiden über die Benennung und/oder Umbenennung städtischer Schulen, Straßen und Plätze im jeweiligen Stadtbezirk. Die Sitzungen der Bezirksausschüsse sind öffentlich. Das Stadtgebiet ist in 7 Stadtbezirke (Mitte /Nordost /Ost /Südost /Südwest /West /Nordwest) unterteilt. Für jeden Stadtbezirk wird ein Bezirksausschuss gebildet. Jedem Bezirksausschuss gehören 13 Mitglieder an (2 Ratsmitglieder/sachkundige Bürger).