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Straßen und Hausnummern

Hausnummernvergabe: Mehr als nur eine Zahl

Neben dem Straßennamen ist die Hausnummer ein wichtiger Bestandteil der Lagebezeichnung einer Liegenschaft (bebautes Grundstück). Die Hausnummernvergabe erfolgt im Zuge eines Bauantrages. Bei der Bezeichnung der Grundstücke einer Gemeinde nach Straßen und Hausnummern handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Aufgabe.
 
Diese dient dem Zweck, die einzelnen Grundstücke in einer verständlichen Weise zu kennzeichnen. Sie hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, die Polizei und das Rettungswesen, sowie die Postzustellung und die Erreichbarkeit der Anwohner.

Hinweise zur Anbringung von Hausnummern

Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.

Die Hausnummer ist unmittelbar nebem dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen ggf. separat anzubringen.

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bocholt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bocholt (§ 10 Hausnummern)
  • Baugesetzbuch (§ 126 Pflichten des Eigentümers, Absatz 3)

Straßenbenennung:

Die Bezirksausschüsse entscheiden über die Benennung und/oder Umbenennung städtischer Schulen, Straßen und Plätze im jeweiligen Stadtbezirk. Die Sitzungen der Bezirksausschüsse sind öffentlich. Das Stadtgebiet ist in 7 Stadtbezirke (Mitte /Nordost /Ost /Südost /Südwest /West /Nordwest) unterteilt. Für jeden Stadtbezirk wird ein Bezirksausschuss gebildet. Jedem Bezirksausschuss gehören 13 Mitglieder an (2 Ratsmitglieder/sachkundige Bürger).

Hinweise zur Straßenbenennung

Jeder Bürger kann Vorschläge für die Benennung und/oder Umbenennung von Schule, Straßen und Plätzen abgeben. Die Sitzungsvorlagen werden bei der Stadt Bocholt, Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft erstellt.

Rechtsgrundlagen

  • Hauptsatzung der Stadt Bocholt (§ 3 Stadtbezirke)
  • Baugesetzbuch (§ 126 Pflichten des Eigentümers)