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Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Die Stadt Bocholt, Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft und der Kreis Borken, Fachbereich Geoinformationen und Liegenschaftskataster, geben Einsicht in das Liegenschaftskataster, erteilen Auskünfte und fertigen Auszüge an.

Das Liegenschaftskataster ist das einzige vollständige Register, in dem sämtliche Flurstücke und Gebäude, unter Berücksichtigung der Lage, Nutzung und Größe beschrieben und dargestellt sind. Des Weiteren werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Erbbauberechtigten als auch die Ergebnisse der Bodenschätzung im Liegenschaftskataster dokumentiert.

Folgende Auszüge stellen wir Ihnen bereit:

  • Amtliche Flurkarte
  • Amtliche Basiskarte (ABK)
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis

Um weitere Informationen zu den Auszügen, den Kosten oder der Beantragung der Auszüge zu erhalten öffnen Sie bitte die unten stehenden Pop-up Felder über das +.

Auszüge

Amtliche Flurkarte

  • Die Amtliche Flurkarte ist eine maßstäbliche Karte auf der verschiedene Liegenschaften mit ihrer Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie der Lage (Adresse) dargestellt sind.
  • Erhältlich in den Maßstäben 1:500, 1:1000 und 1:2000
  • Beispiel Flurkarte

Amtliche Basiskarte (ABK)

  • Die Amtliche Basiskarte ist eine Übersichtskarte, die eine Verbindung zwischen der amtlichen Flurkarte und der topografischen Karte herstellt.
  • Erhältlich im Maßstab 1:5000
  • Beispiel ABK

Flurstücks- und Eigentumsnachweis

  • Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Daten, sowie Angaben zu Eigentümerinnen und/ohne Eigentümern und Erbbauberechtigten für jeweils ein Flurstück
  • Den Nachweis kann die Eigentümerin und/oder der Eigentümer, eine Person mit grundstücksgleichen Rechten, jemand mit berechtigtem Interesse oder eine von der Eigentümerin und/oder dem Eigentümer bevollmächtigte Person beantragen.
  • Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis

Kosten

Standardausgabe des Liegenschaftskatasters (automatisiertes Abrufverfahren)

Formatunabhängig                                                                                              15,00€

 

Standardausgabe des Liegenschaftskatasters (Bereitstellung durch Personal)

DIN A4 / DIN A3                                                                                                   30,00€

DIN A2 / DIN A1 / DIN A0                                                                                   60,00€

 

Amtliche Basiskarte (ABK)

DIN A4 / DIN A3                                                                                                   30,00€

DIN A2 / DIN A1 / DIN A0                                                                                   60,00€

 

Flurstücks- und Eigentumsnachweis

pro Flurkarte                                                                                                        30,00€

 

Mehrausfertigung

pro Blatt                                                                                                                10,00€

Beantragung

Amtliche Flurkarte / Amtliche Basiskarte (ABK)

Sie haben die Möglichkeit verschiedene Karten wie die Amtliche Flurkarte oder die Amtliche Basiskarte in verschiedenen Maßstäben und Formaten online beim Kreis Borken als PDF-Datei selber herunterzuladen.

Infos zu den Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster des Kreises Borken finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kreis-borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=112

Der direkte Link zum GeoDatenAtlas - OKS lautet:

https://maps.kreis-borken.de/mapappsbor/resources/apps/GeoDatenAtlas_OKS/index.html?lang=de

Bezüglich Fragen zur Bedienung des Programmes, wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster des Kreis Borken.

 

Zudem haben Sie die Möglichkeit die Pläne per E-Mail bei der Stadt Bocholt zu beantragen. Hierzu schreiben Sie per E-Mail an katasterauskunft(at)bocholt(dot)de. Ihre E-Mail sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Gewünschter Auszug (inkl. Format und Maßstab)
  • Daten zum Flurstück (Adresse oder Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Postalische Rechnungsanschrift

Sie bekommen den beantragten Auszug als PDF-Datei per E-Mail zugesandt. Die Rechnung wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt postalisch zugestellt.

 

Flurstücks- und Eigentumsnachweis

Flurstücks- und Eigentumsnachweise können Sie per E-Mail bei der Stadt Bocholt beantragen. Den Flurstücks- und Eigentumsnachweis kann die Eigentümerin oder der Eigentümer, eine Person mit grundstücksgleichen Rechten, jemand mit berechtigtem Interesse oder eine von der Eigentümerin und/oder dem Eigentümer bevollmächtigte Person beantragen. Hierzu schreiben Sie eine E-Mail an katasterauskunft(at)bocholt(dot)de. Ihre E-Mail sollte folgende Informationen beeinhalten:

  • Daten zum Flurstück (Adresse oder Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Postalische Rechnungsanschrift
  • Ggfs. unterschriebene Vollmacht der Eigentümerin und/oder des Eigentümers

Sie bekommen den beantragten Auszug als PDF-Datei zugesandt. Die Rechnung wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt postalisch zugestellt.

Rechtsgrundlagen

  • Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)
  • Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW)
  • Vermessungs- und Wertermittlungskostentarif (VermWertKostT NRW)