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Bauberatung & Genehmigung

Sie möchten Ihr Bauvorhaben verwirklichen? Dann finden Sie hier weitere Informationen. 

Ansonsten stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung. 

Baugenehmigungsverfahren

Allgemeines zum Baugenehmigungsverfahren

Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die vor Beginn eines Bauvorhabens (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen) eingeholt werden muss und die sicherstellt, dass das geplante Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. 

Ablauf: 

  • Antragsstellung: Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei uns ein. Dieser ist in der Regel von Ihnen als Bauherrin oder Bauherr und von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser zu unterzeichnen.
  • Prüfung: Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Ihrem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Hier kann es erforderlich sein von bestimmten Behörden Stellungnahmen einzuholen, z.B. der Feuerwehr, dem Denkmalschutzamt oder dem Umweltamt.
  • Entscheidung: Nach Abschluss der Prüfung erteilen wir Ihnen eine Baugenehmigung, ggf. unter Nennung bestimmter Auflagen und/oder Bedingungen, oder eine Ablehnung.

Wichtig ist, dass Sie mit der Ausführung des Bauvorhabens erst beginnen dürfen, wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt und Sie Ihren erforderlichen Nachweis- und Anzeigepflichten (Baubeginnanzeige) nachgekommen sind.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen haben oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt sind. 

Erforderliche Unterlagen

Der Umfang der Antragsunterlagen wird bestimmt durch die Antragsart und die Art des Bauvorhabens und ist geregelt in der Verordnung über bautechnische Prüfungen.

Folgende Unterlagen sind in jedem Fall erforderlich:

  • Bauantragsformulare
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Ermittlung der Rohbaukosten, des umbauten Raumes und der Wohnfläche bzw. Nutzfläche
  • Nachweis der Standsicherheit, des Wärmeschutzes und des Schallschutzes

Alle amtlichen Vordrucke finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

Sachstand zu Ihrem Baugenehmigungsverfahren abfragen (Bauakte online)

Mit dem Onlineservice "Bauakte Online" erhalten Bauherrinnen und Bauherren aktuelle Auskünfte zum Verfahrensstand des individuellen Bauvorhabens. 

Die Online-Auskunft zu gestellten Bauanträgen ist ein Service der Stadt Bocholt für Bauherrinnen und Bauherren, Entwurfsverfasserinnen und Verfasser und für alle am Bau Beteiligten. Der Service ist für alle Bauanträge verfügbar. So kann der entsprechende Verfahrensfortschritt eines gestellten Bauantrages jederzeit abgefragt werden. 

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz (GebG) i.V.m. der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung

Was sollte ich während und nach der Bauausführung noch beachten?

  • Schottergärten sind schlecht für die Biodiversität und unser Klima. Aus diesem Grund ist mittlerweile  gesetzlich vorgeschrieben, dass die nicht überbauten Flächen eines Grundstücks als Grünflächen wasseraufnahmefähig zu belassen sind. Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen sowie Kunstrasen erfüllen diese Voraussetzungen nicht und sind daher unzulässig! Sollten Sie dennoch einen Schottergarten anlegen, Kunstrasen verlegen oder Grundstücksflächen unzulässigerweise versiegeln (z.B. durch Pflasterung), müssen Sie damit rechnen, ordnungsbehördlich zur Beseitigung aufgefordert zu werden. Informationen zur blühenden Vielfalt im Vorgarten und Alternativen zu Schotter und Kies erhalten Sie hier.
  • Gebäudeeinmessung: Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen muss der Grundstückseigentümer oder der Erbbauberechtigte dieses Gebäude oder die Veränderung einmessen lassen. Informationen zu der Gebäudeeinmessung und einen Antrag auf Gebäudeeinmessung erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Borken.
  • Meldepflicht gegenüber der BG BAU: Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten soll Ihr Bauvorhaben der BG BAU gemeldet werden. Zur online-Anmeldung und weiteren Informationen geht es hier.
  • Alle Informationen rund um das Thema Hausanschlüsse für Strom, Erdgas und Trinkwasser erhalten Sie bei der BEW.
  • Auch die Abwasserbeseitigung ist ein Thema, mit dem Sie sich beschäftigen werden. Informationen erhalten Sie hier.
  • Einbruchschutz ist ein zentrales Thema polizeilicher Präventionsarbeit. Die Polizei ist Ihnen gerne behilflich, wenn es um dieses Thema geht. Hier erhalten Sie nützliche Tipps und Kontaktinformationen.

Weitere Verfahren

Freistellungsverfahren

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bedürfen bestimmte Bauvorhaben keiner Baugenehmigung. Hier ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens notwendig. 

Hier finden Sie entsprechende Formulare.

Grundstücksteilung

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit in der Regel der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bocholt zu beantragen.

Verfahrensfreie Bauvorhaben

Einige Bauvorhaben sind gemäß § 62 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dazu können z.B. kleine Abstellräume oder bestimmte Solaranlagen. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der inhaltlichen rechtlichen Anforderungen (z.B. Einhaltung der Abstandsflächen oder Festsetzungen des Bebauungsplanes). 

Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt

  • um ein Grundstück und Wohneigentum aufteilen zu können.
  • für den Verkauf einzelner Wohnungen eines Mehrfamilienhauses.

Mobilfunkanlagen

Gem. § 62 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) sind verschiedene Masten, Antennen und ähnliche Anlagen verfahrensfrei. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Bauherrin oder der Bauherr nicht an materielle Bauvorschriften gebunden sind. Es müssen weiterhin bauplanungs-, bauordnungs- und baunebenrechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Dazu gehört auch das Einholen etwaiger Genehmigungen und Erlaubnisse. 

Je nach Standort können dabei folgende Behörden und Institutionen in Betracht kommen:
- Bundesnetzagentur: Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
- Untere Immissionsschutzbehörde beim Kreis Borken
- Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Borken
- Fachbereich Öffentliche Ordnung bei der Stadt Bocholt: Kampfmittelräumdienst
- Fachbereich Mobilität und Umwelt bei der Stadt Bocholt: Altlasten, Erschließung
- Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung: Baulasten, Denkmalschutz, Brandschutz
- Straßen NRW

Achtung: Dies ist keine abschließende Auflistung sondern lediglich als erster Anknüpfungspunkt zu verstehen und für jeden Einzelfall neu durch die Bauherrin oder den Bauherrn zu prüfen. 

Sofern sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, ist eine Rückbauverpflichtung erforderlich, die durch eine Bürgschaft gesichert werden muss. 

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Hinweis

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