Reisepass
Stadt Bocholt
Für welche Länder Sie einen Pass benötigen, erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Staates oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Auf den Seiten des Bundesministeriums finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Reisepass.
Kurztext
Bei Minderjährigen müssen verheiratete Eltern beide schriftlich ihr Einverständnis erklären. Wenigstens ein Elternteil muss das Kind zum Bürgerbüro begleiten und den Ausweis auch des anderen Elternteils mit dessen Vollmacht vorlegen. Es genügt eine einfache handschriftliche und unterschriebene Erklärung ("Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind ...... einen Reisepass erhält") oder das Download-Formular (siehe unten).
Neu ausgestellte Reisepässe enthalten auch einen Fingerabdruck, der auf einem elektronischen Chip gespeichert wird.
Reisende sollten sich bei Fluglinien und dem Land ihres Reisezieles informieren, ob es spezielle Anforderungen für minderjährige Kinder gibt, die ohne Eltern reisen.
Ein Reisepasses ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Der Reisepasses wird in der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt, das dauert zirka vier Wochen. In dringenden Einzelfällen kann auch ein Expresspass beziehungsweise ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
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Hier erhalten Sie spezielle Informationen für einen Kinderreisepass.
Erforderliche Unterlagen
Der Passantrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde oder
- das Familienstammbuch vor.
Bei künftigen Anträgen ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.
Bringen sie bitte ein neues, höchstens sechs Monate altes Lichtbild im Format 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand, mit. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Eine Kopfbedeckung ist nur zulässig, wenn sie aus religiösen Gründen erforderlich ist und das Gesicht gut zu sehen ist.
Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie, und das Foto darf nicht retuschiert oder anderweitig verändert sein. Außerdem muss es biometrischen Anforderungen entsprechen.
Weitere Infos unter www.biometrisches-passbild.net .
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
- Die Gebühr beträgt 70 Euro, für Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro.
- Die Zusatzgebühr für den 48 Seiten Pass beträgt 22 Euro.
- Die Zusatzgebühr für einen Expresspass (lieferbar ab drei Werktagen; die Produktionsdauer durch die Bundesdruckerei GmbH kann von der Stadt Bocholt nicht beeinflusst werden) beträgt 32 Euro.
- Die Gebührenhöhe für Spezialfälle (z.B. Expresspass mit 48 Seiten für unter 24jährige) erfragen Sie bitte bei Ihren Ansprechpartnern.
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