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Anmeldung / Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden.

Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per Mail, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.