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Abmeldung eines Hundes

Sollten Sie Ihren Hund nicht mehr halten, müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

 

Wie kann ich meinen Hund abmelden?

Sie können Ihren Hund entweder schriftlich, persönlich beim Bürgerbüro oder über das Online-Formular abmelden.

Zur Abmeldung benötigt der Fachbereich Finanzen und Beteiligung, Geschäftsbereich Forderungsmanagement folgende Angaben:

  • Grund der Abmeldung
  • Sterbe- oder Abgabedatum
  • Name und Anschrift des neuen Halters, wenn der Hund abgegeben wurde
  • Ihre neue Anschrift, wenn Sie in eine andere Gemeinde verzogen sind
  • Kopie der Rechnung oder die Euthanasiebescheinigung des Tierarztes, Empfangsquittung des Tierheimes oder Verkaufsbescheinigung                                                                                                          

Die Steuermarke sollte bei der Abmeldung dem Fachbereich Finanzen zurückgegeben werden.

Zur Abmeldung stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:

Sie möchten ihren Hund persönlich abmelden?

Um Ihren Hund persönlich beim Bürgerbüro abzumelden, vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Themenseite Bürgerbüro.

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